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Was kostet das?

Was
kostet das?

die Behandlung

die Kosten

Damit Sie vorher wissen, was es nachher kostet, legen wir vor dem Beginn der Behandlung alle planbaren Kosten offen.

Behandlungskosten bei
privaten Krankenkassen

Vor der Behandlung wird ein Heil- und Kostenplan erstellt, aus dem die Kosten hervorgehen.

Den privaten Krankenversicherern muss der Plan nach Ihrer Unterzeichnung nicht zur Genehmigung, sondern lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.

Sie haben dabei das Recht, von Ihrer Versicherung eine rechtsverbindliche Kostenübernahme­erklärung im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages zu verlangen.

Einen generellen Ausschluss von speziellen Behandlungsgeräten gibt es nicht.

Bei privaten Krankenversicherungen ist es letztendlich vom Vertrag abhängig, welche Kosten erstattet werden. Hierbei beraten wir Sie natürlich gerne.

Behandlungskosten bei
gesetzlichen Krankenkassen

Vor der Behandlung wird ein Heil- und Kostenplan erstellt, aus dem die Kosten und die Höhe der Zuschüsse hervorgehen. Der Plan muss bei gesetzlichen Krankenkassen vor der Behandlung zur Genehmigung eingereicht werden. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie.

Die Therapie einer Zahn- oder Kieferfehlstellung wird nicht in jedem Fall von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst. Die Übernahme der Kosten erfolgt nur ab einem bestimmten Schweregrad des Befundes.
Wird der Befund in einen entsprechenden Schweregrad eingestuft, wird eine Behandlung bereits ab dem 4. Lebensjahr bezuschusst.
Die Hauptgruppe der Patienten sind Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren.
Bei Erwachsenen (ab dem 18. Geburtstag) tragen die gesetzlichen Krankenkassen nur Behandlungen, die eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie erfordern.

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung nicht, suchen wir mit Ihnen nach einer passenden Lösung. Teil dieser Lösung kann z.B. neben einer zinsfreien Ratenzahlung in unserer Praxis auch die Möglichkeit sein, über eine Abrechnungsgesellschaft eine Zahlung von bis zu 72 Monaten zu vereinbaren.

Liegt ein Befund vor, der von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst wird, können wir den Kassenanteil an den Leistungen zu 80% direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Die verbleibenden 20% sind der gesetzliche Eigenanteil, den Sie zunächst selbst zahlen müssen.
Dieser Eigenanteil wird nach erfolgreichem Abschluss der Therapie von der Krankenkasse erstattet.

Zusätzliche Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind oder über den Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen, müssen von Ihnen selbst übernommen werden.
Hierbei handelt es sich zum Beispiel um bestimmte Therapievarianten, die Bracketumfeldversiegelung, Kleberetainer oder die Verwendung von speziellen Brackets und Drähten. Auch die Lingualtechnik und die Anwendung der Aligner-Schienen gehören in diese Kategorie.
Hier gibt es jedoch die Möglichkeit, eine zins- und kostenfreie Ratenzahlung zu vereinbaren.